Hintergrund
Mit der Gesetzesänderung §23 StVO 2017 (“Handyparagraph”) wird es ab 1. Juli 2020 in Deutschland notwendig, Sprechfunkgeräte (Amateurfunk, CB-Funk) ohne Aufnehmen des Handmikrofons zu benutzen. In anderen Ländern sind bereits ähnliche Gesetze in Kraft.
So gut wie alle aktuellen Fahrzeuge und Nachrüst-Autoradios haben eine Freisprech-Funktion für Mobiltelefone, bei der das Telefon mittels Bluetooth mit dem Fahrzeug verbunden wird. Dabei werden die Fahrzeuglautsprecher und das verbaute Mikrofon für die Kommunikation mit dem Gesprächspartner genutzt.
Um den selben Komfort auch beim Sprechfunk zu genießen, bietet bt-trx die Möglichkeit, das Funkgerät so einfach wie das Mobiltelefon mit dem Fahrzeug zu verbinden. Es sind keine Umbauten am Fahrzeug notwendig, bt-trx wird einfach anstelle des Handmikrofons angeschlossen.
bt-trx ist ein Open Source Projekt, das heißt alle Daten für Hardware und Software werden unter offener Lizenz frei zugänglich sein. Das Projekt wird zur HAM RADIO 2019 für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.